Eigennutzung nach der Versteigerung
Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026
Als Ersteher trittst du kraft Gesetzes in alle bestehenden Miet- und Pachtverträge ein.
Sonderkündigungsrecht: Du kannst zum ersten gesetzlich zulässigen Termin kündigen. Das entspricht der ordentlichen Kündigungsfrist von meist 3 bis 9 Monaten.
Eigenbedarf anmelden: Die Kündigung muss schriftlich mit Begründung erfolgen - für dich, nahe Familienangehörige oder Haushaltsmitglieder.
Bei Teilungsversteigerungen gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Informiere dich vor dem Bieten im Gutachten über bestehende Mietverhältnisse.
Häufige Fragen
Ja, aber bei vermieteten Objekten musst du erst das Sonderkündigungsrecht nutzen. Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 bis 9 Monate.
Als Ersteher kannst du bestehende Mietverträge zum ersten zulässigen Termin mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, auch ohne dass ein besonderer Grund vorliegt.