Energieausweis nach Zwangsversteigerung
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026
Als neuer Eigentümer benötigen Sie einen gültigen Energieausweis — spätestens bei Vermietung oder Verkauf.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten (Baujahr vor 1977 ohne nachträgliche Dämmung) ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Kosten: 300–500 EUR.
Der Energieberater kann gleichzeitig einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Damit erhalten Sie bis zu 5% zusätzliche Förderung bei energetischen Maßnahmen.
Fördermöglichkeiten: BAFA-Förderung für Energieberatung (80% Zuschuss, max. 1.300 EUR für EFH/ZFH), KfW-Kredite für energetische Sanierung.
Häufige Fragen
Ja, spätestens bei Vermietung oder Weiterverkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Bei Eigennutzung besteht keine sofortige Pflicht.
Ein Verbrauchsausweis kostet 50–100 EUR, ein Bedarfsausweis 300–500 EUR. Energieberatung wird durch BAFA mit bis zu 80% gefördert.