Finanzierung für Zwangsversteigerungen
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026
Die Finanzierung einer Zwangsversteigerung unterscheidet sich von einem normalen Immobilienkauf.
Bietsicherheit: 10% des Verkehrswerts müssen am Termin vorliegen — als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck. Ohne Sicherheit wird Ihr Gebot zurückgewiesen.
Finanzierungszusage: Klären Sie VOR dem Termin die Finanzierung mit Ihrer Bank. Viele Banken kennen das Verfahren und akzeptieren das Gerichtsgutachten als Grundlage.
Besonderheit: Der Kaufpreis ist 6 Wochen nach Zuschlag fällig (Verteilungstermin). Es gibt keinen Notar und keinen Kaufvertrag — der Zuschlagsbeschluss ersetzt beides.
Häufige Fragen
Ja, die meisten Banken finanzieren auch Zwangsversteigerungen. Wichtig: Finanzierungszusage VOR dem Termin einholen und Bietsicherheit (10% des Verkehrswerts) bereitstellen.
Der Kaufpreis ist in der Regel 6 Wochen nach dem Zuschlagsbeschluss zum Verteilungstermin fällig. Ab Zuschlag fallen 4% Verzugszinsen an.