Gutachter für Zwangsversteigerungen finden
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026
Das Verkehrswertgutachten des Gerichts ist Pflicht, aber nicht immer zuverlässig. Gerade wenn keine Innenbesichtigung stattfand, kann der tatsächliche Zustand erheblich abweichen.
Ein eigener Gutachter hilft bei der Einschätzung des realen Marktwerts, versteckter Mängel und der Kalkulation von Renovierungskosten. Besonders bei Objekten ab 200.000 EUR Verkehrswert lohnt sich die Investition von 1.500–3.000 EUR.
Achten Sie auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) mit Schwerpunkt Grundstückswertermittlung. Die IHK-Sachverständigenverzeichnisse und Gutachterausschüsse sind gute Anlaufstellen.
Häufige Fragen
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Das Gerichtsgutachten kann veraltet sein oder basiert auf Annahmen ohne Innenbesichtigung. Ein eigener Gutachter gibt Sicherheit bei der Gebotskalkulation.
Ein Kurzgutachten kostet 500–1.500 EUR, ein Vollgutachten 1.500–3.000 EUR je nach Objektgröße und -komplexität.