Hausverwaltung nach Zwangsversteigerung
Zuletzt aktualisiert: 20. März 2026
Bei Eigentumswohnungen ist die Hausverwaltung ein kritischer Faktor. Als Ersteher übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten des WEG-Eigentümers.
Hausgeld-Rückstände: Offene Hausgelder der letzten 2 Jahre können auf den Ersteher übergehen. Prüfen Sie die Hausgeld-Situation VOR dem Bieten.
Zwangsverwaltung: Bei vermieteten Objekten kann parallel eine Zwangsverwaltung laufen. Der Zwangsverwalter kassiert die Mieten bis zur Aufhebung.
Tipp: Kontaktieren Sie die Hausverwaltung vor dem Termin. Sie gibt Auskunft über Hausgeld, geplante Sanierungen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
Häufige Fragen
Ja, offene Hausgelder der letzten 2 Jahre (vor dem Zuschlag) können auf den Ersteher übergehen. Die restlichen Rückstände bleiben beim Voreigentümer.
Bei der Zwangsverwaltung wird ein gerichtlich bestellter Verwalter eingesetzt, der die Mieteinnahmen einzieht und das Objekt verwaltet, bis die Schulden beglichen sind.