Ahornallee 40, 14050 Berlin
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) · Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin · 0070 K 0136/2025
Objektbeschreibung
Teileigentum Nr. 12 in der Ahornallee 40, 14050 Berlin Der Tiefgaragenstellplatz Nr. 12 befindet sich im Kellergeschoss des Gebäudeteils der Ahornallee 40. Dieser ist von der Straße aus über eine Rampe anfahrbar, die über ein Rolltor verschlossen ist. Der Stellplatz ist offen gestaltet und dauerhaft markiert. Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf das hier ausliegende Gutachten (Stand: März 2026) verwiesen. Baujahr: 2019
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Charlottenburg in Berlin können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz (Tiefgarage).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.