Kerkheideweg 19, 48163 Münster
Garage, Doppelhaushälfte, Erbbaurecht · Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen · 0009 K 0001/2026
Objektbeschreibung
Bei dem zu versteigernden Objekt handelt es sich um ein Erbbaurecht an einem Grundstück, das mit einer Doppelhaushälfte (Baujahr 1967, massive Bauweise, 1-geschossig mit Dachgeschoss, teilunterkellert, Wohnfläche ca. 120 m²) und einer Garage (Massive Bauweise, Baujahr 1968) bebaut ist. Ein Dachgeschossraum und Teilbereiche des Kellergeschosses sind zu Wohnzwecken ausgebaut worden. Für die Nutzung dieser Räume als Aufenthaltsräume sind keine Baugenehmigungsunterlagen in der amtlichen Bauakte enthalten. Seitens des Sachverständigen wurde ein deutlicher Instandhaltungs-/Modernisierungsbedarf festgestellt. Es wurde ein Wertabschlag bei der Ermittlung des Verkehrswertes im Gutachten vorgenommen Es liegt eine teilweise Vermietung des Wohnhauses vor. Ansonsten werden die baulichen Anlagen von den Erbbauberechtigten selbst bewohnt. Wertermittlungsstichtag/ Qualitätsstichtag ist der 21.05.2026
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Garage, Doppelhaushälfte, Erbbaurecht.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.