Klosterstraße 17, 34414 Warburg
Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung · Zwangsversteigerung am Warburg in Nordrhein-Westfalen · 0052 K 0001/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit einem 1963 erfolgten, ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr geschätzt 1900. Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen. Die Wertermittlung erfolgte aufgrund des äußeren Eindrucks. Vor 5-10 Jahren erfolgten einige Modernisierungsmaßnahmen. Die Wohnfläche beträgt rd. 175 m² , davon 93m² im Erdgeschoss und rd. 82 m² im Dachgeschoss. Bodenräume werden zu Wohnzwecken genutzt. Es bestehen ein Dacherker und eine Dachgaube. Es besteht ein leichter Nachholbedarf an Bauunterhaltung. Es sind eine Garage mit eingeschränkter Zufahrt und eine Hauseingangsüberdachung vorhanden. Die 1985 errichtete Fertigbaugarage bietet Platz für einen Pkw.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Warburg in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz, Garage, Einfamilienhaus, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.