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🏪Gewerbe · 587 m²In Google Maps öffnen

Dieselstraße 3, 77654 Offenburg

Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro) · Zwangsversteigerung am Offenburg in Baden-Wuerttemberg · 0002 K 0012/2024

Verkehrswert
160.000 €
Mindestgebot (50 %)
80.000 €
70 %-Grenze
112.000 €
Termin
Freitag, 27. März 2026, 09:30 Uhr
Amtsgericht
Offenburg in Baden-Wuerttemberg
Kategorie
🏪 Gewerbe

Objektdetails aus Terminbestimmung

Wohnfläche
129 m²
Nutzfläche
587 m²
Baujahr
1969

Objektbeschreibung

Lage im Gewerbegebiet in der Nähe der Kinzigstraße. Das Betriebsgebäude dient überwiegend der Unterbringung von Werkstatt-, Produktions- und Lagerflächen. Im westlichen Gebäudebereich befinden sich zudem Büro- und Sozialräume. Das Betriebsgebäude (Baujahr 1969) hat eine Nutzfläche von ca. 587 m². Der ehemalige Holzlagerschuppen hat eine Wohnfläche von ca. 129 m². Dieser wurde 2015 zu Wohnzwecken ausgebaut. Wohnen im Gewerbegebiet ist nach dem bestehenden Bebauungsplan „Der untere Angel" nur ausnahmsweise und nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Verkehrswert:

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Offenburg in Baden-Wuerttemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro).

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert160.000 €
ab 50 %80.000 €
70 %-Grenze112.000 €