Konrad-Zuse-Ring 13,15, 48691 Vreden
gewerblich genutztes Grundstück, Kfz-Stellplatz, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Betriebsgebäude mit Halle, überdachtem Außenlager, Büros · Zwangsversteigerung am Ahaus in Nordrhein-Westfalen · 0077 K 0019/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück, welches im nordöstlichen Randbereich der Stadt Vreden in einem Gewerbegebiet liegt. Das Grundstück ist mit einem Betriebsgebäude (Baujahr 2018) bebaut, welches aus drei Gebäude/-teilen (Betriebshalle, Verwaltung und Außenlager) und weiteren Nebenanlagen (Vier Bürocontainer, Überdachung in Holzbauweise (Fahrradabstellplatz) sowie eine Holzhütte) besteht. Es sind laut Gutachten 14 KfZ-Stellplätze im Freien vorhanden. Ein Brückenlaufkran in der Betriebshalle wurde bei der Bewertung des Grundbesitzes berücksichtigt. Eine PV-Anlage, sowie die Bürocontainer wurden als nicht dauerhafte Einrichtungen nicht mitbewertet.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Ahaus in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: gewerblich genutztes Grundstück, Kfz-Stellplatz, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Betriebsgebäude mit Halle, überdachtem Außenlager, Büros.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.