18556 Altenkirchen OT Schwarbe
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern · 704 K 86/2025
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Grundstück eingetragen im Grundbuch von Altenkirchen Blatt 40007 Gemarkung Schwarbe, Flur 6, Flurstück 146 Erholungsfläche, In Schwarbe Größe: 1.028 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Unbebautes Grundstück in 18556 Altenkirchen OT Schwarbe, gelegen an der Straße 'Zur Donitz'. Verkehrswert: 9.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Für die Wirksamkeit der Terminsbestimmung ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern) maßgebend. Das Verkehrswertgutachten ist auf der Geschäftsstelle einzusehen bzw. gegen Kostenzahlung zu erhalten. Bietinteressenten werden darauf hingewiesen, daß auf Verlangen im Termin Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten ist. Barzahlung der Bietsicherheit ist ausgeschlossen .
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.