Rotkäppchenweg 14, 14A, 16, 16, 14776 Brandenburg, Schmerzke
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg · 0002 K 0036/2025
Objektbeschreibung
: Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rietzer Weg / Heerstraße. Postalische Anschrift lautet Rotkäppchenweg 14, 14 A, 16, 16 A, 14776 Brandenburg an der Havel, OT Schmerzke. Das Grundstück ist überwiegend mit Gras bewachsen. Es ist nicht eingefriedet. Zu den rückwärtigen Feldern steht ein Drahtzaun. Rechts neben dem Grundstück befinden sich eine eingezäunte Kläranlage und Elektroanschlusskästen. Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung vom 21.12.2021 für einen „Neubau von zwei Wohngebäuden mit je zwei Wohneinheiten“ in Form von zwei baugleichen Doppelhäusern mit Erdgeschoss und Obergeschoss. Der Rotkäppchenweg ist eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen, Straßenbeleuchtung ist vorhanden. Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Kanalisation, Strom und Telekommunikation liegen an. - 2 Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.