Knös 26, 24864 Brodersby-Goltoft
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Schleswig in Schleswig-Holstein · 6 K 6/2024
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Brodersby Blatt 106 BV Nr. 1 Gemarkung Brodersby, Flur 2, Flurstück 19/51 Gebäude- und Freifläche, Knös 26 Größe: 676 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Grundstück (Knös 26 in Brodersby-Goltoft), bebaut mit einem kleinen Nebengebäude in offener Bauweise mit Zeltdachkonstruktion. Das Objekt konnte vom Sachverständigen nur aus der Entfernung begutachtet werden . Das Grundstück verfügt über keine eigene Zufahrt. Grundstücksgröße: 676 m². Hinweis: Das Nachbargrundstück, mit einem Ferienhaus bebaut, wird im Termin um 10.00 Uhr zur Versteigerung angeboten. Beide Grundstücke wurden bisher zusammen genutzt. Verkehrswert: 185.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 07.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schleswig in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.