Bruchsaler Straße 23, 75031 Eppingen - Rohrbach
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg · 1 K 95/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Rohrbach Blatt 1348 BV Nr. 3 Gemarkung Rohrbach, Flurstück 126 Gebäude- und Freifläche Bruchsaler Straße 23, 75031 Eppingen (Rohrbach) Größe: 521 m² BV 2 zu 3 Der jeweilige Eigentümer ist berechtigt, den Giebel gegen das angrenzende Grundstück Flurstück Nr. 123/1 aus Riegelfachwerk zu halten. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen mit Wohnhaus und Scheune, bewertungsrelevantes Baujahr ca. 1961, Hobbyraum im EG der Scheune, 3 Pkw-Außenstellplätze, Bruttogrundfläche (BGF) UG ca. 94,50 m², BGF EG ca. 94,50 m², BGF OG ca. 94,50 m², BGF DG ca. 70 m², BGF Scheune ca. 170 m². Verkehrswert: 200.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 04.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.