Auf der Linnhardt, 58135 Hagen
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Hagen in Nordrhein-Westfalen · 0031 K 0096/2024
Objektbeschreibung
Laut Gutachten aus einem vorangegangenen Verfahren: Auf dem Versteigerungsobjekt wurde ehemals ein Steinbruch betrieben, der nach seiner Stilllegung verfüllt wurde; das Grundstück ist mit Gehölz und Buschwerk bepflanzt, an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine Carportanlage auf dem Bewertungsgrundstück angeordnet; das Versteigerungsobjekt liegt größtenteils im Altlastenverdachtsflächenkataster, insoweit wird ausdrücklich auf die nähere Darstellung unter Pkt. 2.2 des dieser Veröffentlichung beigefügten Gutachtens verwiesen; eine Bebauung ist für den Sachverständigen im Hinblick auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan und die Altlastenauskunft in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Hagen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.