Oststraße 120, 74072 Heilbronn
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg · FV 2 K 33-25
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 27291 BV Nr. 1 130 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Heilbronn, Flurstück 3300/1 Gebäude- und Freifläche Oststraße 120, 74072 Heilbronn Größe: 253 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG links, ATP Nr. 1. Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): 3-Zimmer-Wohnung im EG links, nebst 2 Abstellräumen im UG, Wohnfläche ca. 64 m², Baujahr ca. 1959 (Wiederaufbau), ca. 2012/2013 teilmodernisiert. Verkehrswert: 168.500,00 € , davon entfällt auf Zubehör: 1.500,00 € (Einbauküche). Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 74a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 08.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Heilbronn in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.