Am Werder/ Jovestraße 2, 15713 Königs Wusterhausen
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg · 0008 K 0027/2018
Objektbeschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Wernsdorf lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 5 Wernsdorf Flur 3, Flurstück 375 Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche Am Werder 9.574 1709 BV Nr. 4 6 Wernsdorf Flur 3 Flurstück 147/2 Landwirtschaftsfläche Jovestraße 2 87 1709 BV Nr. 5 Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, Am Werder/Jovestr. 2. Es handelt sich um zwei unbebaute Grundstücke. Die Grundstücke sind Bestandteile des Bodendenkmals Nr. 12468. Gebäude sind auf dem Versteigerungsobjekt nicht vorhanden. Das Grundstück 147/2 der Flur 3 ist eine Arrondierungsfläche. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Lfd. Nr. 5: Verkehrswert: 1.480.000,00 € Lfd. Nr. 6: Verkehrswert: 17.400,00 € Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Der Versteigerungsvermerk ist am 26.08.2019 in das Grundbuch eingetragen worden. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.