Brunhildstraße 3, 15712 Königs Wusterhausen, Senzig
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg · 0008 K 0068/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: Das bereits seit 2020 nicht mehr bewirtschaftete Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen, die durch ein sich im Eigentum Dritter befindliches Grundstück (Flurstück 61) voneinander getrennt sind. Sie bilden daher keine in sich geschlossene Grundstücksfläche. Das Versteigerungsobjekt ist vernachlässigt und verwildert. Es handelt sich um Rohbauland. Das Flurstück 281 ist von der Straße aus nur über das Fremdgrundstück (Flurstück 61) erreichbar. Auf ihm befinden sich eine eingeschossige, nicht unterkellerte Gartenhausruine mit Pultdach (Baujahr ca. 1930) und zwei Schuppen. Der Zustand der Bebauungen lässt eine weitere, wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ohne durchzuführende umfassende Instandsetzungs-/ Modernisierungsmaßnahmen nicht zu. Das straßenseitig gelegene Flurstück 280 ist mit geringem Baumbestand bewachsen. Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.