25899 Niebüll
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Niebüll in Schleswig-Holstein · 7 K 33/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 23. Oktober 2026, 10 Uhr, im Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll, Saal 2 versteigert werden das im Grundbuch von Westerland Blatt 564 eingetragene Grundstück, und zwar lfd. Nr. 6, Gemarkung Westerland, Flur 007, Flurstück 17/2, Gebäude- und Freifläche, Maybachstraße 20a zur Größe von 330 m² (Wohngebäude Bj. 1964 mit Verandaanbau von 1967, Wohn- und Nutzfläche: ca. 164 m², davon a) EG 80 m² (u. a. Wohnen 27,46; Schlafen 15,5; Küche 8,25; Bad 3,92; Verandazi. 12,06); b) DG 44 m² (u. a.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Niebüll in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.