Flensburg, Schleswig-Holstein
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 38/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsverteigerung zur Aufhebung d. Gemeinschaft soll folgender Grundbesitz am 8. Oktober 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg versteigert werden: ein Grundstück mit einem Wohngebäude mit einer kleinen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Im nördlichen Teil befinden sich überwiegend nicht ausgebaute Abstell- bzw. Lagerflächen. Der südliche Wohnbereich verfügt über ein Erdgeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss. Nord-westlich befindet sich zudem eine Doppelgarage in Massivbauweise.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.