Ahrensburg, Schleswig-Holstein
unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein · 70 K 25/2021
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Ahrensburg, Flur 005, Flurstück 91, Gebäude- und Freifläche, –––––––––––––– Lange Koppel 111; 356 m². Der Verkehrswert ist festgesetzt auf 337000 € sowie 1/11 Miteigentumsanteil eingetragen im Grund- Im Wege der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft buch von Ahrensburg, Blatt 3756 BV Nr. 2/zu 1, Gemarkung Ahsoll folgender Grundbesitz am 24. April 2026 um 10 Uhr, Sitrensburg, Flur 005, Flurstück 102, Erholungsfläche, Verkehrsfläzungssaal 3, Amtsgericht Elmshorn, Bismarckstraße 8, 25335 che, Lange Koppel, 562 m².
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.