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Geisecker Talstraße, 58239 Schwerte, Geisecke

unbebautes Grundstück · Zwangsversteigerung am Schwerte in Nordrhein-Westfalen · 0066 K 0020/2020

Verkehrswert
8.000 €
Mindestgebot (50 %)
4.000 €
70 %-Grenze
5.600 €
Termin
Montag, 19. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Amtsgericht
Schwerte in Nordrhein-Westfalen
Kategorie
🌿 Grundstück

Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes, als öffentliche Grünfläche im Flächennutzungsplan verzeichnetes Grundstück mit einem kleinen "Rückstaubecken". Bieter müssen damit rechnen, dass Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird. Barzahlung ist ausgeschlossen. Überweisung der Sicherheitsleistung ist auf das Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz - Landesbank Hessen-Thüringen - IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 - vorzunehmen. Weitergehende Auskünfte können Sie bei Ihrer Hausbank bzw. unter der Telefon-Nr. 02304/2408035 erhalten. Das Wertgutachten kann täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Rücksprache beim Amtsgericht Schwerte eingesehen werden. WICHTIGER HINWEIS: Bitte unbedingt bei der Überweisung der Sicherheitsleistung folgenden Verwendungszweck angeben: Amtsgericht Schwerte - Aktenzeichen (6 K 20/20) - Sicherheitsleistung Ohne diese Angabe kann die Zentrale Zahlstelle Justiz die Sicherheitsleistung nicht zuordnen. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Die Zustimmung liegt zurzeit noch nicht vor.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Schwerte in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: unbebautes Grundstück.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert8.000 €
ab 50 %4.000 €
70 %-Grenze5.600 €