Schimmelmannstraße 2, 22926 Ahrensburg
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein · 70 K 36/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Ahrensburg Blatt 3268 BV Nr. 1 Gemarkung Ahrensburg, Flur 007, Flurstück 261 Gebäude- und Freifläche, Schimmelmannstraße 2 Größe: 1.091 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1951) in mangelhaftem, nicht bewohnbaren Zustand; Anbau (Baujahr ca. 1973) ist vom Miteigentümer bewohnt; Wohnfläche ca. 117 m²; Ölheizung; Keller; Feuchtigkeitsprobleme; Garage (Baujahr ca. 1969). Verkehrswert: 470.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 18.12.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.