Schlagenthiner Straße 4, 14789 Bensdorf
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg · 0002 K 0171/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
: Es handelt sich um ein bebautes Grundstück. Die Bebauung besteht aus einem Einfamilienwohnhaus, postalische Anschrift lautet Schlagenthiner Str. 4, 14789 Bensdorf, Baujahr ca. 1900, rückseitiger Anbau ca. aus den 1980er Jahren sowie einem Nebengebäude (Scheune/Stall) und einer Garage. Das Wohnhaus war zum Zeitpunkt der Besichtigung augenscheinlich ungenutzt. Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen. Das Grundstück bildet ein Ensemble mit den Grundstücken 2 und 3. - 2 Verkehrswert: 114.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück. Das Grundstück bildet ein Ensemble mit den Grundstücken 1 und 3. Verkehrswert: 3.700,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um ein bebautes Grundstück. Die Bebauung besteht aus einem Bungalow und einer Garage. Das Grundstück bildet ein Ensemble mit den Grundstücken 1 und 2. Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.