Blumenstraße 19, 50126 Bergheim, Kenten
Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Bergheim in Nordrhein-Westfalen · 0032 K 0018/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Die Bewertungsgrundstücke der Gemarkung Kenten, Flur 15, Flurstücke 36/18 und 37/18 bilden zusammen eine wirtschaftliche Grundstückseinheit. Das straßenwärtige Grundstück Flurstück 36/18 ist mit einem Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte bebaut, bestehend aus Vollunterkellerung, zwei Vollgeschossen und teilausgebautem Dachgeschoss. Baujahr 1932 , Größe 587 qm
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bergheim in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.