Behringstraße 39, 50127 Bergheim, Quadrath-Ichendorf
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Bergheim in Nordrhein-Westfalen · 0032 K 0025/2025
Objektbeschreibung
Es handelt sich um eine vermutlich teilunterkellerte, eingeschossige Einfamilien-Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, mit einem vermutlich nicht unterkellerten, eingeschossigen Anbau I und einem vermutlich teilunterkellerten, eingeschossigen Anbau II, einem Grundstück bebaut mit der Eingangstreppe des Hauses sowie einem unbebauten Grundstück (Weg). Eine Besichtigung von innen war nicht möglich. Baujahr: unbekannt Wohnfäche vermutlich ca. 116,83m² Es handelt sich um eine vermutlich teilunterkellerte, eingeschossige Einfamilien-Doppelhaushälfte mit ausgebautem Dachgeschoss, mit einem vermutlich nicht unterkellerten, eingeschossigen Anbau I und einem vermutlich teilunterkellerten, eingeschossigen Anbau II, einem Grundstück bebaut mit der Eingangstreppe des Hauses sowie einem unbebauten Grundstück (Weg). Eine Besichtigung von innen war nicht möglich. Baujahr: unbekannt Wohnfäche vermutlich ca. 116,83m²
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bergheim in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.