Ahrstaße, 53945 Blankenheim
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Schleiden in Nordrhein-Westfalen · 0021 K 0015/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Beschreibung laut Gutachten: Flurstücke 929 und 768: Mit einem Garagengebäude bebautes Grundstück mit Lagerfläche im Ober- und Dachgeschoss, Nutzfläche ca. 81 m² (929) sowie unbebautes (Garten-) Grundstück (768) Zuwegung tlw. über Fremdgrundstücke Das Flurstück 768 konnte nicht besichtigt werden. Flurstücke 460 und 459: Mit (Reihen-)Wohnhäusern bebaute Grundstücke welche aufgrund gemeinschaftlicher Nutzung als wirtschaftliche Einheit zu betrachten wären. Versorgungsanschlüsse lediglich auf Flurstück 459, von dort Anschluss an Flurstück 460. 460: Zweigeschossiges Wohnhaus mit ausgeb. Dachgeschoss, Keller- und Wintergartenanbau, Hanglage, Sanierung ca. 2021-2023, teilweise Feuchtigkeitsschäden 459: Teilunterkellertes zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit ausgeb. Dachgeschoss, Sanierung ca. 2021-2023, Nutzfl. ca. 20 m², Wfl., ca. 70 m² alle Flurstücke liegen innerhalb des Denkmalbereichs Blankenheim.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Schleiden in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.