Prinz-Heinrich-Straße 10, 46395 Bocholt
Einfamilienhaus, Gartengrundstück mit Garage · Zwangsversteigerung am Bocholt in Nordrhein-Westfalen · 0009 K 0027/2024
Objektbeschreibung
Laut Gutachten handelt es sich bei dem Flurstück 78 um ein mit einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bebautes Grundstück. Baujahr geschätzt um 1920 mit Um- und Anbauten zu diversen Zeitpunkten. Wohnfläche der Hauptwohnung ca. 87 m², Wohnfläche der Einliegerwohnung im OG ca. 82 m² (letztere konnte nicht besichtigt werden). Bei dem Flurstück 79 handelt es sich um ein Gartengrundstück mit einer Garage. Das Grundstück ist nur über einen 1 m breiten Fußweg über das Flurstück 78 erreichbar. Insgesamt befinden sich die Gebäude in einem überwiegend altersgerechten Zustand. Der Gesamt-Verkehrswert (293.000,00 €) entspricht nicht der Summe bei Addition der Einzelwerte der Flurstücke. Jedoch ergibt sich bei Gesamtbetrachtung der Flurstücke ein insgesamt höherer Verkehrswert, da insbesondere das Flurstück 79 als Hinterlandgrundstück wertmäßig eine Aufwertung erfährt, wenn es gemeinsam mit dem Hausgrundstück betrachtet wird.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Bocholt in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Gartengrundstück mit Garage.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.