Dorfstraße 22b, 25557 Bornholt OT Lütjenbornholt
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Rendsburg in Schleswig-Holstein · 14 K 29/2025
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Juni 2026, 10.30 Uhr, Saal 2, I. Stock, im Gerichtsgebäude, Königstraße 17 (Altbau), versteigert werden der im Grundbuch von Bornholt Blatt 123 eingetragene Grundbesitz Bestandsverzeichnis Nr. 2: Gemarkung Lütjenbornholt, Flur 001, Flurstück 249 , Gebäudeund Freifläche, Dorfstraße 22b, 951 m² groß, laut Gutachten bebaut mit nicht fertig gestelltem Einfamilienhaus (Neubau) mit 62 ausgebautem Dachgeschoss; Innenausbau und Heizungseinbau (Wärmepumpe) ist noch erforderlich; Wohn-/Nutzfläche ca. 178 m², überdachter Freisitz, Carport.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Rendsburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.