Burger Winkel 21 H, 39288 Burg
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt · 0032 K 0031/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Grundstück bebaut mit unterkellertem Einfamilienhaus; freistehend; ein Vollgeschoss- als Hochparterre; Bj. ca. 1974; 1992: Erneuerung Haustür u. Modernisierung Bad und Heizungsanlage; ca. 1995: Erneuerung Dacheindeckung; ca. 2002: Erneuerung Fenster inkl. Rollläden; 2017: Erneuerung Hausanschlüsse Wasser und Abwasser; Wohnfl. rd. 93 m²; Kellergarage u. Lagerräume im Untergeschoss; Abfluss der Dachregenrinne in Regentonne ohne Einbindung in Schmutzwasserkanal - vermutlich hierdurch in nordwestl. Gebäudedecke und westl. Außenwand im Kellergeschoss erhöhte Mauerwerksfeuchtigkeit und Putzschäden; erhöhte Feuchtigkeit teilweise auch im EG; Feuchtigkeitsschäden im übrigen Keller im geringen baujahrestypischem Ausmaß; Heizungsanlage (Gaszentralheizung) überaltert; keine zeitgemäße Dämmung; Gebäude insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand; Schuppen (ohne Innenbesichtigung) in Massivbauweise mit Nutzfläche von ca. 5 m²
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.