24340 Eckernförde versteigert
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Eckernförde in Schleswig-Holstein · 2 K 4/2026
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll folgender Grundbesitz am 23. Oktober 2026 um 11 Uhr, Sitzungssaal 120, Amtsgericht Eckernförde, Reeperbahn 45–47, 24340 Eckernförde versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Altenholz Blatt 1273, BV Nr. 3: Gemarkung Klausdorf, Flur 006, Flurstück 26/13, Gebäudeund Freifläche, Klausdorfer Straße 23, 1062 m² sowie Gemarkung Klausdorf, Flur 006, Flurstück 26/14, Verkehrsfläche, Klausdorfer Straße, 23 m².
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Eckernförde in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.