24937 Flensburg
Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 29/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 12. Juni 2026 um 9 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Flensburg, Blatt 5853, BV 1, Gemarkung Flensburg H, Flur 047, Flurstück 79, Gebäude- und Freifläche, Parsevalstraße 19; 314 m². Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut, diese verfügt über einen Keller, ein EG, ein OG und ein DG(Dachboden). Gartenseitig befindet sich ein eingeschossiger Bereich mit einem Flachdach und einer Dachterrasse.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.