Valentinstr. 17 a, 45896 Gelsenkirchen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0129/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Valentinstraße 17 a, 45886 Gelsenkirchen-Hassel: Laut Wertgutachten handelt es sich um ein als zweiseitig angebautes Einfamilienhaus genutztes Reihenmittelhaus (I-geschossig mit ausgebautem DG) nebst Garage. Wohnfläche ca. 68 qm. Das Objekt war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung augenscheinlich ungenutzt. Ursprungsbaujahr 1910, Bewertungsbaujahr 1960. Zur Aufteilung kann aufgrund fehlender Innenbesichtigung keine Aussage gemacht werden. Die Bewertung erfolgte somit nach äußerem Augenschein und den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Zusammenfassend war bei der Ortsbesichtigung ein vermutlich nicht mehr bewohnbarer Zustand erkennbar. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten. Kontaktdaten betr. Gläubiger Deutsche Bank AG: : Frau Krebs, Tel. 04037013614
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.