Dorfstraße 14; An der Landstraße, 01990 Großkmehlen, Kleinkmehlen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Senftenberg in Brandenburg · 0042 K 0024/2025
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Großkmehlen Blatt 20013 lfd. Nr. 1 Gemarkung Kleinkmehlen, Flur 1, Flurstück 215 Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche, Dorfstraße 14 Größe: 3.800 m² Lage: Dorfstraße 14, 01990 Großkmehlen OT Kleinkmehlen Beschreibung: Wohnhaus mit Anbau, Nebengebäude mit unterschiedlicher Nutzung (ehemaliger Verkaufsraum, Schlachtraum, Garagen, Stallungen), Scheune. Verkehrswert: 146.000,00 € lfd. Nr. 2 Gemarkung Kleinkmehlen, Flur 1, Flurstück 225/1 Landwirtschaftsfläche Größe: 2.064 m² Lage: An der Landstraße, 01990 Großkmehlen OT Kleinkmehlen Beschreibung: Grünland (Bauland). Verkehrswert: 28.100,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Senftenberg in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.