Langenbochumer Feld, 45701 Herten
Einfamilienhaus, Pkw-Garage, Scheune, Landwirtschaftsflächen · Zwangsversteigerung am Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen · 0022 . K 0042/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Das Flurstück Nr. 31 ist laut Gitachten bebaut mit einem freistehenden, ein- bis zweigeschossigen und vollständig unterkellertem Einfamilienhaus (Wohnfläche ca. 185 m²) und einer PKW-Garage sowie einer Scheune. Wohnhaus und PKW-Garage waren zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Sachverständigen ungenutzt. Die Scheune ist in Teilbereichen zu Wohnzwecken ausgebaut worden und wird von drei Personen bewohnt. Eine Genehmigung des Ausbaus zu Wohnzwecken liegt nicht vor und ist aus Sachverständigensicht auch nicht genehmigungs- oder nachgenehmigungsfähig. Zudem bestehen bei der derzeitigen Wohnnutzung, erhebliche Bedenken bezüglich des Brandschutzes. Bei den übrigen Flurstücken handelt es sich um unbebaute Landwirtschaftsflächen. Ein Ansprechpartner soll nicht benannt werden.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Pkw-Garage, Scheune, Landwirtschaftsflächen.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.