Straße des Friedens 28, 19357 Karstädt
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 7 K 82/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Karstädt Blatt 199 BV 3 lfd. Nr. 1 Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 36 Gebäude- und Freifläche, Straße des Friedens 28 Größe: 826 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Grundstück in 19357 Karstädt, Straße des Friedens 28, bebaut mit einem Einfamilienhaus (als Doppelhaushälfte, Baujahr um 1940) und Nebengelass. Verkehrswert: 148.000,00 € Eingetragen im Grundbuch von Karstädt Blatt 199 BV 4 lfd. Nr. 2 Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 37/3 Gebäude- und Freifläche, Straße des Friedens Größe: 2.053 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Unbebautes Grundstück in 19357 Karstädt, Straße des Friedens 28. Verkehrswert: 38.500,00 € Gesamtverkehrswert: 186.500,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 23.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.