Mahnstraße 29, 50171 Kerpen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Kerpen in Nordrhein-Westfalen · 0031 K 0004/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Gutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus. Das Gebäude setzt sich aus einem Vorderhaus und zwei rückwärtigen Anbauten zusammen. Das Vorderhaus ist teilunterkellert, zweigeschossig mit nicht ausgebautem Dachgeschoss erstellt. Der Anbau 1 ist nicht unterkellert, zweigeschossig erstellt. Der Anbau 2 ist nicht unterkellert, eingeschossig erstellt. Grundstücksgröße 421 qm; Wohnfläche 111,13 qm. Das Objekt ist vermietet.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Kerpen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.