Im Blumengarten 8, 47623 Kevelaer
Einfamilienhaus, plus 1/4 Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück · Zwangsversteigerung am Geldern in Nordrhein-Westfalen · 0009 K 0015/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unterkellertes Einfamilienreihenendhaus aus dem Jahr 1959. Das Gebäude wurde in massiver Bauweise errichtet, verfügt über zwei Vollgeschosse sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die Wohnfläche beträgt rd. 86 m². Die Ausstattung entspricht weitgehend dem Baujahr, wesentliche Modernisierungen wurden nicht durchgeführt. Das Objekt befindet sich in einem insgesamt schlechten und vernachlässigten Zustand. Die Raumaufteilung ist grundsätzlich zweckmäßig. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, die Heizungsanlage ist wirtschaftlich überaltert, und die Fenster entsprechen nicht heutigen energetischen Standards. Das Gebäude ist leerstehend und weist einen umfangreichen Sanierungsbedarf auf. Die Außenanlagen sind verwildert und pflegebedürftig.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Geldern in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, plus 1/4 Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.