Guntherstraße 167, 50739 Köln, Mauenheim
Reihenhaus · Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen · 0093 K 0012/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Einfamilienreihenmittelhaus in 50739 Köln (Mauenheim) Guntherstraße 167. II-geschossiges, unterkellertes Einfamilienreihenmittelhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und nicht unterkellertem Flachdachanbau. Baujahr Mitte der 1920er Jahre, Wohnfläche: rd. 165 m², Grundstücksgröße 222 m²; zum Zeitpunkt der Begutachtung leerstehend, tlw. noch möbliert, überwiegend mäßiger Unterhaltungszustand, Instandsetzungsbedarf. Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Antragstellers kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/25)
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Reihenhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.