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Friedhofsweg 5, 33165 Lichtenau, Herbram

Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Paderborn in Nordrhein-Westfalen · 0014 K 0065/2024

Verkehrswert
150.000 €
Mindestgebot (50 %)
75.000 €
70 %-Grenze
105.000 €
Termin
Mittwoch, 09. Dezember 2026, 09:30 Uhr
Amtsgericht
Paderborn in Nordrhein-Westfalen
Kategorie
🏠 Haus

Objektbeschreibung

Laut Gutachten: Das Versteigerungsobjekt ist bebaut mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus. Das Gebäude wurde im Jahr 1906 als Hofstelle errichtet. Zwischen 2000-2005 wurden die Stallungen zu Wohn- und Lagerflächen umgebaut. Es haben weitere Modernisierungsarbeiten stattgefunden. Das Objekt ist seit mehreren Jahren nicht beheizt. Die Heizung ist vermutlich defekt. Die Bankverbindung bei einer Überweisung der Sicherheitsleistung lautet: Zahlungsempfängerin: Zentrale Zahlstelle Justiz Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) BIC: WELADEDD, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 Verwendungszweck: AG Paderborn 014 K 65/24 Sicherheit 09.12.2026 + Name des Bieters, sofern abweichend vom Kontoinhaber

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Paderborn in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert150.000 €
ab 50 %75.000 €
70 %-Grenze105.000 €