Kulmbacher Straße 20, 96364 Marktrodach, Oberrodach
Einfamilienhaus, Garage · Zwangsversteigerung am Coburg in Bayern · 0003 K 0079/2020
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Grundstück bebaut mit A) Wohngebäude: Freistehendes, eingeschossiges, massives, unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebauter Mansarde (DG bzw. OG) und ausgebautem Spitzboden. Wohnfläche ca. 139,52 m² zzgl. Nutzflächen KG etc. Baujahr um 1925, um 1998/1999 umfangreiche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. B) Garagengebäude: Freistehendes, eingeschossiges, in Massivbauweise errichtetes, nicht unterkellertes Garagengebäude mit einer im Dachgeschoss eingebauten Ferienwohnung. EG zwei PKW Garagenstellplätze + Technikraum. DG-Wohnfläche Wohnfläche ca. 36,84 m². Baujahr um 2000 bzw. Anfang 2000er Jahre. Insgesamt in Teilbereichen Renovierungsbedarf sowie Instandhaltungsrückstau u. Restarbeiten. Mäßig bis zeitweise stärkerer Verkehrslärm aufgrund Lage an Bundesstraße B 303. Verkehrswert: 380.000,00 € davon entfällt auf Zubehör: 2.000,00 € (Kücheneinbauten (EG))
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Coburg in Bayern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Garage.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.