Möwenstraße 48, 48527 Nordhorn
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Nordhorn in Niedersachsen · 0007 K 0031/2025
Objektbeschreibung
Ein mit einem Einfamilienhaus nebst Doppelgarage bebautes Grundstück sowie ein unbebautes Grundstück. Gemäß Sachverständigengutachten S. 27 gilt hinsichtlich des unbebauten Grundstücks: Eine Wohnbebauung ist auf diesem Grundtstück laut Auskunft der Stadt Nordhorn nicht zulässig. Es handelt sich um ein Grundstück/Flurstück in "zweiter Reihe" ohne direkte Zuwegung zu einer öffentlichen Straße. Das Grundstück wird derzeit als Gartengrundstück genutzt.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Nordhorn in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.