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🏠Haus · 77 m²In Google Maps öffnen

An den Koppeln 12, 16727 Oberkrämer, Vehlefanz

Einfamilienhaus, Garage · Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg · 0007 K 0079/2025

Verkehrswert
300.000 €
Mindestgebot (50 %)
150.000 €
70 %-Grenze
210.000 €
Termin
Mittwoch, 13. Mai 2026, 09:00 Uhr
Amtsgericht
Neuruppin in Brandenburg
Kategorie
🏠 Haus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Wohnfläche
77.01 m²
Baujahr
2003

Objektbeschreibung

bebaut mit einem Einfamilienhaus (Bj. 2003, Wfl. 77,01 m² - Dachgeschoss ohne Ausbau) und einer Garage (Bj. 2003) in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, An den Koppeln 12; Verkehrswert:

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuruppin in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Garage.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

Alle Kosten beim Ersteigern erklärt →

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Verkehrswert300.000 €
ab 50 %150.000 €
70 %-Grenze210.000 €