Langholter Straße 82, 26842 Ostrhauderfehn
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Leer in Niedersachsen · 0135 K 0011/2025
Objektbeschreibung
Einfamilienhaus (ehem. Siedlungshaus) mit Nebengebäuden. Innenaufnahmen des Hauses werden im Internet nicht veröffentlicht, können aber im Gericht nach vorheriger Terminabsprache (Telefon: 0491/6001-308) eingesehen werden. Auf Antrag, möglichst per E-Mail an AGLER-Zwangsversteigerungspoststelle@justiz.niedersachsen.de kann eine Kopie des Gutachtens mit den Innenaufnahmen als pdf-Datei übermittelt werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von 1,50 € erhoben. Weitere Informationen unter https://www.amtsgerichtleer.niedersachsen.de/startseite/service/zwangsversteigerungen/zwangsv ersteigerungen-79438.html
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Leer in Niedersachsen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.