Mühlenstraße 6, 39307 Parchen
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt · 0032 K 0012/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Grundstück bebaut mit abrisswürdigem Einfamilienhaus; unbewohnt; Bj. ca. 1900; keine Modernisierung seit 25 Jahren; tlw. unterkellert und tlw. ausgebautes DG; Elektroinstallation und Heizung komplett veraltet; Feuchtigkeitsschäden u.a. an Fassade u. Decke DG; sehr schlechter Bau- u. Unterhaltungszustand; Begutachtung geht von Freilegung aus; Straßenbreite ca. 12 m - Bauvoranfrage bei Neubebauung empfehlenswert; Grenzbebauung durch benachbarte Gebäude; Nebengebäude Stall - Dacheindeckung undicht - und Scheune; teilweise mit Asbest gedeckt
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Burg in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.