24306 Plön
Doppelhaushälfte · Zwangsversteigerung am Plön in Schleswig-Holstein · 8 K 1/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 18. November 2026 um 11.30 Uhr, Sitzungssaal C, Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön, versteigert werden: ½ Miteigentumsanteil an folgendem Grundbesitz: Einfamiliendoppelhaushälfte mit KG, EG, DG; Bj. 1999/2000; Wfl. 120,51 m²; Grundstück geteilt nach WEG; eingetragen im Grundbuch von Stolpe, Blatt 516 Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1, Gemarkung Stolpe, Flurstück 28/66, Flur 007, Gebäude- und Freifläche, Ziegelweg 4 a, 4 b, 821 m². Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen am 30.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Plön in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Doppelhaushälfte.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.