Riegelsberger Straße 48, 66292 Riegelsberg
Einfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Saarbrücken in Saarland · 0048 K 0025/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Detaillierte Objektbeschreibung: auf Flurstück 35/77 und 34/42: beidseitig angebautes, zweigeschossiges und teilunterkellertes Einfamilienwohnhaus; Massivbau; Baujahr des Hauptgebäudes: 1895 und des Anbaus: 1951 (lt. Energieausweis); Aufbau: KG: Flur, Bad, Waschküche, Heizungsraum, 2 Räume; EG: Flur, 3 Zimmer, Bad, Abstellraum, Garage, Werkstatt; DG: Flur, 3 Zimmer, Küche, Bad, Wintergarten; 2 Geräteschuppen; Einfriedigungsanlage Flächenbefestigung hinter dem Gebäude; überdeckter Sitzplatz; Rasenfläche (auf Flurstück 46/10); Flurstück 1336/34: Eckgrundstück am Garten Flurstück: 35/76: Eckgrundstück an Bundesstraße
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Saarbrücken in Saarland können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Einfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.