74744 Ahorn-Eubigheim
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück · Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg · 2 K 7/2025
Objektbeschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Ahorn-Eubigheim Blatt 314 lfd. Nr. 1 Gemarkung Ahorn-Eubigheim, Flurstück 2321 Landwirtschaftsfläche, Ortsetter (Mühlwiesen) Größe: 2.886 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr): Grünland mit Biotopflächen; das Grundstück befindet sich in der Flurbereinigung Ahorn-Eubigheim. Verkehrswert: 2.886,00 € lfd. Nr. 2 Gemarkung Ahorn-Eubigheim, Flurstück 2153 Landwirtschaftsfläche, Glasermörtel Größe: 964 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr): Ackerland. Verkehrswert: 1.735,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 06.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Tauberbischofsheim in Baden-Württemberg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.