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Hirtenstraße 1a, 17389 Anklam

Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern · 513 K 37/2024

Verkehrswert
209.000 €
Mindestgebot (50 %)
104.500 €
70 %-Grenze
146.300 €
Termin
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 09:00 Uhr
Amtsgericht
Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern
Kategorie
🏘️ Mehrfamilienhaus

Objektdetails aus Terminbestimmung

Nutzfläche
473 m²

Objektbeschreibung

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen. Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden: Grundstück eingetragen im Grundbuch von Anklam Blatt 1486 Gemarkung Anklam, Flur 32, Flurstück 56 Wohnbaufläche, Hirtenstraße 1a Größe: 391 m² Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen): Das Grundstück ist bebaut mit einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten und einer Gesamtwohn- und Nutzfläche von ca. 473 m². Das Gebäude ist teilunterkellert und das Dachgeschoss kann vollständig ausgebaut werden. Nördlich des Mehrfamilienhauses ist eine hofseitige Überdachung vorhanden. Das eingeschossige Nebengebäude ist nicht unterkellert und wurde in Holzleichtbauweise errichtet. Verkehrswert: 209.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 03.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Pasewalk Zweigstelle Anklam in Mecklenburg-Vorpommern können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Preisüberblick
Verkehrswert209.000 €
ab 50 %104.500 €
70 %-Grenze146.300 €