Friedensstraße 20, 39393 Ausleben, OT Warsleben
Mehrfamilienhaus · Zwangsversteigerung am Oschersleben in Sachsen-Anhalt · 0015 K 0011/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen; b ebaut mit einem teilunterkellerten, zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit nicht aus gebautem Dachgeschoss (Baujahr ca. 1801); fast mittig an der hofseitigen, westlichen Traufseite ein zweigeschossiger Treppenhausanbau mit den Zugängen zum Wohnhaus und zum Teilkeller. Das Gebäude verfügt über drei Wohnungen, die am Ortstermin nach den vorliegenden Informationen bis auf die Wohnung im Erdgeschoss, rechts vermietet und genutzt sind. Es fanden Modernisierungsmaßnahmen in Form von Erneuerung des Dachbelags mit der Dachentwässerung, der Einbau isolierverglaster Fenster, die überwiegende Erneuerung der Leitungssysteme und Installationen, die Modernisierung der Heizungsanlage, der Einbau bzw. Sanierung von Bädern/WC statt. Es bestehen Baumängel in Form von Feuchtigkeit vielerorts im Bereich der Außenwände mit Schimmelbildung vor allem im Erdgeschoss, aber auch an der Fassade, deutlich sichtbar im Hofbereich mit dem reparaturbedürftigen Regenfallrohr nahe dem Südgiebel. Das Grundstück besitzt keinen eigenen Trinkwasserhausanschluss und wird aktuell über das Nachbargrundstück versorgt. Das Grundstück besitzt auch keinen eigenen Anschluss an die Schmutzwasserbeseitigung; die Entsorgung erfolgt auch über das Nachbargrundstück. Zum Bewertungsobjekt gehört ein massives, zweigeschossiges, nicht unterkellertes Nebengebäude sowie weitere, gleichartige, durch ihre ehemalige landwirtschaftliche Nutzung als Scheunen oder Ställe geprägte bauliche Anlagen, die auch als Garagen genutzt werden und teilweise vermietet sind. Das Bewertungsobjekt ist nach Auskunft des SB Denkmalschutz des Landkreises Börde als Baudenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Oschersleben in Sachsen-Anhalt können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.